BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei einer 55-jährigen – Sohn zahlt Geldstrafe

Kleve – Emmerich (ots) –

Am 20.11.2022 überprüfte die Bundespolizei eine 55-jährige Deutsche auf der Bundesautobahn 3 an der Anschlussstelle Emmerich-Ost. Beim Abgleich der Personalien in den polizeilichen Datenbänken wurde bekannt, dass sie durch die Staatsanwaltschaft Duisburg mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wird. Grund dafür war eine Verurteilung durch das Amtsgericht Dinslaken, aus dem Jahr 2017, wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Hierbei wurde die Person zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro verurteilt. Da sie nur 1600 Euro bezahlt hatte wurde sie wegen des noch offenen Betrages gesucht. Da die Verurteilte die Restgeldstrafe in Höhe von 800 Euro plus 108,50 Kosten vor Ort nicht bezahlen konnte, wurde sie verhaftet und zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Die 40 – tägige Ersatzfreiheitsstrafe konnte im Anschluss doch noch durch Zahlung des Geldbetrages durch den Sohn abgewendet werden.

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