Flughafen Köln/Bonn (ots) –
Am Abend des 24. November 2022 kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen 48-Jährigen, der nach Istanbul verreisen wollte. Ein durchgeführter Fahndungsabgleich förderte jedoch einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg zutage, die seit zwei Wochen nach dem türkischen Staatsangehörigen suchen ließ. Hintergrund war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Nördlingen aus dem Jahr 2018 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis über insgesamt 2500 Euro zuzüglich 234,95 Verfahrenskosten. Dem Gesuchten drohten 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, da er das Geld bisher nicht bezahlt hatte. Dies gelang ihm nun jedoch auf der Dienststelle, wo er den Gesamtbetrag entrichtete und im Anschluss auf freien Fuß gesetzt wurde.
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