Dortmund – Gießen (ots) – Ein 19-jähriger Algerier äußerte gestern Morgen (05. Dezember) ein Asylbegehren bei der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof. Als diese seine Fingerabdrücke überprüften stellte sich heraus, dass der Mann zum einen bereits mit einer anderen Identität ein Asylverfahren in der BRD betrieben hatte und zum anderen, dass auf seine „tatsächliche“ Identität ein Untersuchungshaftbefehl des Gießener Amtsgerichts ausgestellt war.
Gegen 12 Uhr meldete sich der Algerier in der Bundespolizeiwache am Dortmunder Hauptbahnhof und erklärte den Einsatzkräften, dass er neu in Deutschland sei und Hilfe benötige.
Daraufhin wurden alle notwendigen Maßnahmen zur Einleitung eines Asylverfahrens eingeleitet. Darunter zählen auch die Abnahme und der Abgleich von Fingerabdrücken. Dabei stellte sich heraus, dass der 19-Jährige bereits 2018, unter einer „Alias-Identität“, ein Asylantrag gestellt hatte.
Zudem wurde im Rahmen der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner „ersten“ Identität ermittelt, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts in Gießen bestand. Dort gilt der Mann als Tatverdächtiger in einem Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls bzw. Raubes.
Er durfte daraufhin in der Wache bleiben. Heute brachten ihn Bundespolizisten nach Gießen, wo er dem Haftrichter am Amtsgericht vorgeführt wurde.
Zusätzlich leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthaltes gegen den 19-Jährigen ein. *ST
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