Düsseldorf (ots) –
Am gestrigen Montagmorgen (27.12.2021) wurde, während einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Genua/Italien, ein Deutscher durch die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen den 57-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen zweifachen Betruges vorlag. Laut diesem hat der in Großenkneten (Niedersachsen) lebende Mann eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu verbüßen. Die Bundespolizisten eröffneten dem Verurteilten den Haftbefehl und überstellten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Weiterhin wurde einige Stunden später ein Grieche festgestellt, welcher sich bei den Bundespolizeibeamten zur Ausreise eines Fluges nach Krasnodar/Russland vorstellte. Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 32-Jährige von der Staatsanwaltschaft Heidelberg gesucht wurde. Diese hatte im Oktober dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Besitzes von Betäubungsmitteln gegen den in den Niederlanden lebenden Mann erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro jedoch konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen von dem Verurteilten abgewendet und der Flug nach Russland angetreten werden.
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