BPOL NRW: Mittels Handyortung – Gute Behördenzusammenarbeit sorgt für Überführung des Täters

Düsseldorf/Köln (ots) –

Samstagnachmittag (10.09.) führte die Strafanzeige wegen Diebstahls durch einen 47-Jährigen zu einer Wohnungsdurchsuchung. Der Bestohlene ortete sein, in Düsseldorf entwendetes, Smartphone in Köln. Eine Wohnungsdurchsuchung brachte das gestohlene Smartphone, weiteres Diebesgut und eine vorläufige Festnahme zu Tage.

Gegen 16 Uhr am Samstag meldete sich ein 47-jähriger Bayer bei der Bundespolizei am Breslauer Platz und stellte Anzeige wegen des Diebstahls seines Smartphones. Dieses sei ihm beim Feiern in der Düsseldorfer Altstadt vergangene Nacht gestohlen worden. Er schilderte, dass er von zwei jungen Männern angetanzt worden sei und sein Handy im Anschluss fehlte. Die beiden jungen südländisch aussehenden Männer flüchteten vom Tatort. Der Bayer gab an, dass er sein gestohlenes Smartphone in Köln mittels App orten konnte, was dazu führte, dass die Bundespolizei in Absprache mit der Polizei Köln einen Wohnungsdurchsuchungsbeschluss bei der Staatsanwaltschaft Köln beantragte. Bei der anschließenden Durchsuchung in einer Asylbewerberunterkunft, kam das Stehlgut zu Tage. Außerdem konnten noch vier weitere Smartphones sichergestellt werden, wovon eines ebenfalls in der Düsseldorfer Altstadt als gestohlen gemeldet worden war. Der 21-jährige Tatverdächtige konnte, auf Rückfrage der Einsatzkräfte bei dem Sicherheitspersonal der Unterkunft, in einem Nachbarzimmer festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Gegen ihn wird ein Strafverfahren eingeleitet, zudem stellten die Beamtinnen und Beamten die aufgefundenen Mobilgeräte sicher. Weitere Ermittlungen werden durch die Polizei Düsseldorf geführt.

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