BPOL NRW: Von hinten gewürgt – Bundespolizei trennt Kontrahenten

Essen (ots) –

Am Montagmorgen (28. November) soll ein Mann einen Jugendlichen am Essener Hauptbahnhof gewürgt und diesen durch den Bahnhof gezehrt haben. Bundespolizisten schritten ein und trennten die beiden Männer voneinander.

Gegen 06 Uhr informierte eine Reisende über den Notruf die Bundespolizei und berichtete über eine körperliche Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Essen. Die alarmierten Einsatzkräfte trafen unmittelbar vor der Bundespolizeiwache auf die zwei Kontrahenten und trennten diese voneinander. Der aufgelöste 17-jährige Geschädigte gab gegenüber den Beamten an, dass ihn der 30-Jährige im Stadtgebiet angesprochen und nach dem Erwerb von Marihuana gefragt habe. Daraufhin soll der serbische Staatsangehörige zu verstehen gegeben haben, dass er keine Betäubungsmittel besitze und diese auch nicht verkaufen würde. Daraufhin sei eine verbale Auseinandersetzung entstanden.

Anschließend habe sich der Jugendliche in Richtung Hauptbahnhof begeben. Der irakische Staatsbürger sei dem 17-Jährigen gefolgt. Plötzlich habe der 30-Jährige ihn von hinten um den Hals gegriffen und ihn gewürgt. Daraufhin soll der Angreifer versucht haben den jungen Mann aus dem Bahnhof zu ziehen. Dabei soll der 17-Jährige mehrfach zu Boden gestürzt sein und habe sich am Knie verletzt.

Auf dem Vorplatz seien Reisende auf die Situation aufmerksam geworden und der junge Mann habe diese gebeten, die Polizei zu verständigen. Dann soll der 30-Jährige ihn an den Kragen gefasst und in Richtung Bundespolizeiwache gezehrt haben.

Der 30-jährige Essener äußerte hingegen, dass der Jugendliche ihn und seine Familie beleidigt habe. Aufgrund des provozierenden Verhaltens habe er dann die Polizei aufsuchen wollen.

Die Bundespolizisten verständigten einen Rettungswagen, welcher den 17-Jährigen in ein Krankenhaus brachte. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der junge Mann mit 1,2 Promille alkoholisiert war. Die Aufnahmen der Überwachungskamera des Essener Hauptbahnhofs wurden sichergestellt. Die Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

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