POL-ME: Polizei vereitelt Telefonbetrug durch „falsche Polizeibeamte“ – Langenfeld – 2204120 (FOTO)

Mettmann (ots) –

Am Dienstagmorgen (27. April 2022) konnte ein Betrug durch den Anruf eines sogenannten „falschen Polizeibeamten“ bei einer 64-jährigen Langenfelderin verhindert werden, als die Dame mit einem vierstelligen Bargeldbetrag auf der Polizeiwache Langenfeld erschienen war, um ihn in „amtliche Verwahrung“ zu geben. Die Beamten klärten den Betrug auf und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.

Das war geschehen:

Gegen 10 Uhr erschien am Dienstagmorgen eine 64-jährige Langenfelderin auf der Polizeiwache Langenfeld. Sichtlich aufgelöst bat sie darum, einen Kriminalhauptkommissar sprechen zu können. Sie schilderte der aufnehmenden Beamtin, dass sie am späten Montagabend einen Telefonanruf des Kommissars erhalten habe. Dieser habe ihr mitgeteilt, dass ein Einbrecher in der Nähe ihrer Wohnanschrift festgenommen worden sei. Er habe eine Liste mit weiteren Tatobjekten bei sich geführt, bei der auch ihre Wohnanschrift genannt gewesen sei. Um ihre Wertsachen vor einem Diebstahl zu schützen, schlug der professionell agierende Anrufer vor, diese in vermeintlich sichere „amtliche Verwahrung“ zu nehmen. Es wurde eine Übergabe für den folgenden Vormittag vereinbart.

Am Dienstagmorgen, gegen 09 Uhr, erhielt sie erneut einen Anruf des Kommissars, welcher nun die näheren Details zur Übergabe besprach. Eindringlich machte der vermeintliche Polizist am Telefon klar, dass die 64-Jährige mit niemanden über diesen Anruf sprechen dürfte.

Anschließend wurde die Langenfelderin angewiesen, ihre Ersparnisse von ihrem Konto abzuheben und weitere Instruktionen abzuwarten. Nachdem die 64-Jährige dies ausgeführt hatte, überkamen ihr Zweifel an dem Vorgang. Sie entschied sich, persönlich mit dem Kommissar sprechen zu wollen und begab sich selbstständig zu Polizeiwache Langenfeld. Nachdem sie auf der Wache die Geschehnisse geschildert hatte, konnte die aufnehmende Polizeibeamtin den Betrug aufdecken.

Die Beamtin leitete ein Ermittlungsverfahren ein und die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung.

Die Polizei möchte diesen Vorfall zum Anlass nehmen, um erneut vor den unterschiedlichen Maschen der professionell agierenden Betrüger zu warnen.

Die Polizei stellt klar:

Die Polizei wird Sie niemals über Ihre Vermögensverhältnisse ausfragen oder gar Bargeld oder sonstige Wertgegenstände in eine vermeintliche „sichere Verwahrung“ nehmen. Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, legen Sie einfach auf, denn: „Auflegen ist nicht unhöflich!“. Ähnlich gilt es auch für unangekündigte Hausbesuche: Die Polizei wird Sie niemals zu Hause aufsuchen, und aus ihrer Wohnung Wertgegenstände in „Verwahrung“ nehmen. Rufen Sie in einem solchen Fall die echte Polizei von ihrem eigenen Haustelefon unter der 110 an! Öffnen Sie keinesfalls die Tür!

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann – Polizeipressestelle – Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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