Dortmund – Gelsenkirchen – Harpstedt – Bremen (ots) –
Gestern Vormittag (39. Oktober) kontrollierten Bundespolizisten am Dortmunder Flughafen zwei Männer und eine Frau. Die Betroffenen wurden per Haftbefehl gesucht.
Gegen 07:20 Uhr wurde ein 34-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Skopje/ Belgrad vorstellig. Er legte einen britischen Reisepass vor. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Bochum den Gelsenkirchener zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Das Amtsgericht Bochum hatte den Gesuchten im August 2022 rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Die fehlende Geldstrafe in Höhe von 1.100 Euro konnte der Mann begleichen.
Eine Stunde später, überprüften die Einsatzkräfte einen 50-Jährigen, welcher nach Plovdiv/ Bulgarien reisen wollte. Die Beamten recherchierten, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihn per Haftbefehl suchte. Der Mann aus Harpstedt war im Oktober 2019 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt worden. Nach seiner Festnahme wurde der bulgarische Staatsbürger in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Gegen 10 Uhr kontrollierten Bundespolizisten eine 33-Jährige. Sie händigte bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle ihres Fluges nach Targu Mures/ Rumänien ihre rumänische Identitätskarte aus. Die Beamten stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Bremen nach der Frau suchte. Das Amtsgericht Bremen hatte die Frau im April 2019 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt. Die Bremerin hatte diese bisher zum größten Teil nicht beglichen. Die Verurteilte konnte die Restfreiheitsstrafe von 57 Tagen umgehen, indem sie die geforderte Summe bezahlte.
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