BPOL NRW: Düsseldorf Hbf – Bei Strafanzeigenstellung klickten die Handschellen

Düsseldorf (ots) –

Ein Mann (50) wollte am Montagmittag (7. November), um 13.00 Uhr, auf der Wache der Bundespolizei in Düsseldorf den Diebstahl seiner Geldbörse aufgeben. Kurze Zeit später eröffneten Beamte der Bundespolizei dem 50-Jährigen drei Haftbefehle mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren.

Der 50-jährige Deutsche erschien auf der Dienststelle der Bundespolizei am Düsseldorfer Hauptbahnhof und wollte eine Strafanzeige erstatten. Als die Beamten den Mann im polizeilichen System überprüften, kam heraus, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit gleich drei Haftbefehlen nach dem Mann suchte. Die Haftbefehle wurden aufgrund einer Leistungserschleichung, eines besonderen Diebstahls und Diebstahls in zwei Fällen zur Strafvollstreckung erlassen.

Ihm wurden die Haftbefehle eröffnet. Nach Kontaktaufnahme mit seinem Anwalt wurde der Verurteilte um 16.00 Uhr zur Verbüßung seiner Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren in eine Justizvollzugsanstalt transportiert.

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