Düsseldorf (ots) –
Drei gesuchte Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Samstag (26.11.2022).
Bei der ersten Person am Samstagmorgen handelte es sich um einen türkischen Staatsangehörigen, welcher aus Elazig/Türkei einreiste. Hierbei stellten die Bundespolizeibeamten während der Einreisekontrolle fest, dass der 46-Jährige bereits seit März 2005 von der Staatsanwaltshaft Dortmund wegen schweren Raubes und versuchter Erpressung per Haftbefehl gesucht wurde. Im November 2001 wurde dieser zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Einen Großteil der Freiheitsstrafe hatte der Mann bereits verbüßt, bevor er abgeschoben wurde. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der in der Türkei lebende Verurteilte an die zuständigen Justizbehörden übergeben.
Am Samstagvormittag dann wurde ein 62-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten diese fest, dass die Staatsanwaltschaft Bochum im Mai 2014 einen Haftbefehl wegen gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels in 183 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 15 Fällen gegen den im Juni 2013 zu vier Jahren Freiheitsstrafe Verurteilten erlassen hatte. Hiervon verblieb eine Restfreiheitsstrafe von zwei Jahren, da auch dieser Mann abgeschoben wurde. Auch dieser Verurteilte wurde nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden übergeben.
Zuletzt stellte die Bundespolizei am Samstagnachmittag, im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach London/Großbritannien, einen 35-jährigen niederländischen Staatsangehörigen fest. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Essen im Oktober 2021 einen Haftbefehl wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gegen den im August 2018 Verurteilten erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro konnte von dem in den Niederlanden lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 100 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss trat der Reisende seinen Flug nach London an.
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