Düsseldorf (ots) –
Eine 54-jährige Reisende wurde am gestrigen Dienstagmorgen zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Bodrum/Türkei bei den Beamten der Bundespolizei vorstellig. Diese stellten hierbei fest, dass nach der Deutschen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte im September des letzten Jahres einen Haftbefehl wegen Untreue in zwei Fällen gegen die bereits im Oktober 2016 rechtskräftig Verurteilte erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 180 Tagen konnte die in Bochum lebende Frau jedoch abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 7.700 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss setzte sie ihre Reise fort.
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